| Inflationsindexierte Anleihe |
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Eine inflationsindexierte Bundesanleihe ist eine Schuldverschreibung der Bundesrepublik Deutschland. Zurzeit (24.08.2009) gibt es die Anleihe zweimal (ISIN: DE0001030500 und DE0001030526). Die erste hat eine Laufzeit bis zum 15.04.2016, die zweite läuft bis zum 15.04.2020 (jeweils 10 Jahre). Die Anleihe kann nicht direkt über die Finanzagentur erworben werden, sondern wird wie Aktien an Börsen gehandelt und über ein Kreditinstitut mit allen hier anfallenden Kosten ge- und verkauft (die aktuellen Kurse finden Sie hier, siehe 1,500 Bund 06 index. und 1,750 Bund 09 index.) Die Besonderheit einer inflationsindexierten Anleihe ist, dass neben einer festen Verzinsung des Nennwerts (hier 1,5% bzw. 1,75%) ein weiterer, variabler Teil der Verzinsung hinzukommt. In diesem speziellen Fall richtet sich der Variable Teil nach dem HVPI - Gesamtindex ohne Tabak (HVPI: harmonisierte Verbraucherpreisindizes), der vom Statistischen Amt der europäischen Gemeinschaft monatlich ermittelt wird
Die inflationsindexierten Anleihen des Bundes werden an der Börse gehandelt. Der Kurs entspricht dem Preis für 100 € Nennwert (z.B. Kurs am 24.08.2009: 102,80).
Die Index-Verhältniszahl ist das Verhältnis zwischen dem Inflationsindex von dem Tag, seit dem der Zinslauf der Anleihe begonnen hat (15.03.2006 bzw. 15.04.2009) und von dem Tag, an dem der Auftrag "abgerechnet" wird (Tag der Order plus zwei Arbeitstage). Der Inflationsindex wird zurzeit auf das Jahr 2005 bezogen. Ein Inflationsindex von z.B. 107,1 bedeutet, dass seit dem 31.12.2005 die Inflationsrate um 107,1 - 100 = 7,1 Prozent gestiegen ist.
Der Basisindex für die Anleihe von 2006 (Laufzeit bis 2016) ist: 100,88323 Der Basisindex für die Anleihe von 2009 (Laufzeit bis 2020) ist: 107,02533
Die Index-Verhältniszahl wird täglich aktualisiert (Link, siehe "Täglicher Referenzindex" mit Endfälligkeit 2016 bzw. 2020).
Der Kaufpreis einer inflationsindexierten Anleihe berechnet sich aus erworbenem Nennwert, Börsenkurs und Index-Verhältniszahl zum Kaufdatum.
Kaufpreis = Nennwert * Börsenkurs * Index-Verhältniszahl + Stückzinsen
Stückzinsen sind die Zinsen, die seit Beginn des Zinslaufs bereits angefallen sind. Der Käufer der Anleihe erhält zu einem erst später eintreffenden Stichtag die Zinsen für die gesamte Zinsperiode. Daher muss er dem Verkäufer die in der aktuellen Zinsperiode bereits angefallenen Zinsen erstatten. Der feste Zinsanteil der Anleihe beträgt zum Beispiel 1,75%. Für diesen Teil werden die Stückzinsen nach der Zinsmethode (act/act) berechnet (die aktuelle Inflationsrate wir durch die Index-Verhältniszahl berücksichtigt):
Stückzinsen = Nennwert * Zinssatz * act/act * Index-Verhältniszahl
Der Kaufpreis beträgt demnach: Kaufpreis = 1.028,719... € + 6,2852... € = 1.035,0048... € ≈ 1.035,01 €
"Die Höhe des Zinsbetrages wird ermittelt durch Multiplikation des nominalen Zinsbetrages mit der für den jeweiligen Zinszahlungstag zu bestimmenden Index-Verhältniszahl [fünf Geschäftstage vor dem Zinszahlungstag]. Der nominale Zinsbetrag errechnet sich aus der Multiplikation des Gesamtnennbetrages der Schuldverschreibung mit dem Zinssatz von 1,75% [bzw. 1,50%] jährlich." Bei einem Nennwert von 1.000 € und einem HVPI- Gesamtindex ohne Tabak von zum Beispiel 109,3 zum Zinsberechnungs-Stichtag würde die Zinsgutschrift folgendermaßen errechnet:
Zinsgutschrift = Nennwert * feste Verzinsung * HVPI - Gesamtindex ohne Tabak zum Stichtag / Basisindex
Die Zinsgutschrift zum Zahlungstermin würde demnach 17,88 € betragen.
Da die Verzinsung im Beispiel 1,75% + Inflationsrate (HVPI - Gesamtindex ohne Tabak) beträgt, werden sich die tatsächlichen Zinssätze erst in der Zukunft ergeben. Aus diesem Grund kann keine gesicherte Rendite berechnet werden. Zumal die Anleihe zu einem besseren Börsenkurs auch wieder verkauft werden kann. Nach dem oben genannten Beispiel würde die effektive Verzinsung, unter der Annahme, dass die Inflationsrate richtig geschätzt wurde, jedoch 17,88 € / 1.000 € * 100 = 1,79% p.a. betragen.
Mittels der inflationsindexierten Bundesanleihe kann ein Schutz gegen die Inflation aufgebaut werden, da das investierte Kapital, plus einer Mindestverzinsung, um die Inflationsrate vermehrt wird. Ein Kaufkraftverlust ist damit ausgeschlossen, selbst wenn die Inflationsrate zum Beispiel +15% beträgt.
Quellen:
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| Zuletzt aktualisiert am Sonntag, 06. Februar 2011 um 21:30 Uhr |



