| Energieausweis |
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Beschreibung Seit dem 01. Juli 2008 ist allen Eigentümern von Wohnimmobilien mit einem Baujahr bis 1965, insofern sie diese vermieten, verpachten oder verkaufen wollen vorgeschrieben, auf Anfrage einen Energieausweis vorzulegen (mit Baujahr >1965 ab 01.01.2009, 01.06.2009 für Nicht-Wohngebäude). Der Energieausweis ist von der Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) entwickelt worden und dient zum Beispiel einem Mieter dazu, das Haus oder die Wohnung seines Interesses daraufhin einschätzen zu können, wie viel Energie für die Warmwasserversorgung und insbesondere zum Heizen der Immobilie notwendig ist bzw. wie hoch die Kosten sein werden, die auf ihn zu kommen. Die Erstellung des Energieausweises ist in der Engergieeinsparverordnung EnEV 2009 geregelt. Der Ausweis ist ab dem Ausstellungsdatum für 10 Jahre gültig. Es gibt Energieausweise für den
Des Weiteren wird das Thema Energieausweis insbesondere für Wohngebäude behandelt. Bis zum 01.10.2008 war es möglich für Wohnhäuser mit einem Baujahr bzw. Erstellungsdatum bis zum 31.10.1977 und einer Größe von bis zu vier Wohnungen einen Energieausweis lediglich auf Basis des Energieverbrauchs auszustellen. Ab spätestens zum 01.01.2009 sind Energieausweise jedoch zwingen auf Basis des Energiebedarfs anzufertigen, wenn die Immobilie nicht weniger als fünf Wohnungen hat und der Wärmeschutzverordnung von 1977 entspricht. In diesem Fall besteht eine Wahlfreiheit zwischen den beiden Varianten. Energieausweis auf Basis des Energieverbrauchs (§19 EnEV 2009) Für den verbrauchsorientierten Ausweis werden mindestens die Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre bzw. andere geeignete Verbrauchsdaten verwendet. Die Angabe des Energieverbrauchskennwerts erfolgt in Kilowattstunden pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche und Jahr (kWh / (m2 * a)). Gebäudenutzfläche Energieverbrauch Die Heizwerte für die verschiedenen Heizmaterialien sind in folgender Tabelle dargestellt:
Witterung Für die Berechnung der im Energieverbrauchskennwert verwendeten Klimafaktoren werden zunächst die Gradtage bestimmt. Hierfür wird täglich die mittlere Außentemperatur bestimmt und insofern diese unter 20°C liegt die Differenz hierzu gebildet (Angabe in Kelvin). Die Gradtage berechnen sich aus der Summe aller dieser Differenzen über einen bestimmten Zeitraum hinweg.
Berechnung des Einflusses der Witterung auf den Energieverbrauch
(Die im Ausweis verwendeten Klimafaktoren können unter www.dwd.de/klimafaktoren als Excel-Datei für alle Postleitzahlengebiete in Deutschland herunter geladen werden.)
Berechnung der Zuschläge bei Leerständen Sollten im betrachteten Zeitraum z.B. einzelne Wohnungen leer gestanden haben, werden entsprechende Zuschläge berechnet, so dass der Energieverbrauchskennwert sich immer auf eine voll bewohnte Immobilie bezieht. Auch hier wird zwischen Heizung und Warmwasseraufbereitung differenziert:
Für eine Berechnung über mehrere Jahre (mindestens 36 Monate) können entsprechende Mittelwerte gebildet werden (Summe der Energieverbrauchskennwerte pro Jahr / Anzahl der Jahre).
Die Regeln für die Berechnung der Energieverbrauchskennwerte laut dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung können Sie hier downloaden: Juli 2007 Juli 2009
Kritik
Energieausweis auf Basis des Energiebedarfs (§18 EnEV 2009) Der Energiebedarf ist der gesamte, bei benötigte Energiebedarf eines Wohngebäudes, der für die Heizung, Warmwasseraufbereitung und Kühlung des Gebäudes gebraucht wird. Bei der Ermittlung werden Energieverluste (z.B. Wärmeverluste) als auch Hilfsenergien (z.B. elektrischer Strom für die Anlagentechnik) berücksichtigt. Gebäude
Die Daten können aus Plänen und Beschreibungen des Gebäudes entnommen werden. Gebäudenutzfläche AN = V * 0,32 / m mit AN = Gebäudenutzfläche (m2) Beträgt die durchschnittliche Geschosshöhe eines Wohngebäudes, gemessen von der Oberfläche des Fußbodens bis zur Oberfläche des Fußbodens des darüber liegenden Geschosses mehr als 3 Meter oder weniger als 2,50 Meter, berechnet sich die Gebäudenutzfläche wie folgt: AN = (1 / hG - 0,04 / m) * V mit hG = Geschossdeckenhöhe (m) Nutzungsverhalten und Witterung
Die bei der Berechnung berücksichtigen Einflussfaktoren sind in folgender Graphik dargestellt:
Der unter diesen Kriterien ermittelte Energiebedarf wird folgendermaßen im Energieausweis dargestellt:
Endenergiebedarf Der Endenergiebedarf wird, wie auch bei der verbrauchsorientierten Betrachtung in kWh/(m2*a) angegeben. Er gibt an, wieviel Energie pro Jahr und Quadratmeter Gebäudenutzfläche für die Heizung, Lüftung und Warmwasseraufbereitung benötigt wird. Primärenergiebedarf Der Primärenergiebedarf (Gebäude Ist-Wert) berücksichtigt neben dem Endenergiebedarf auch die Verluste, die für die Erstellung und den Transport des Energieträgers bis zum Gebäude hin anfallen. Erneuerbare Energien werden vom Primärenergiebedarf wieder abgezogen (§ 5 EnEV 2009). CO2-Emissionen Die Angabe der CO2-Emissionen ist freiwillig. EnEV-Anforderungswert Der EnEV-Anforderungswert ist dieser Wert, den ein Referenzgebäude gleicher Geometrie, Gebäudenutzfläche und Ausrichtung jedoch mit vorgegebenen Qualitäten bezüglich der Gebäudeteile hätte. Energetische Qualität der Gebäudehülle Es handelt sich um ein Maß für die energetische Qualität der wärmeübertragenden Umfassungsfläche bzw. deren spezifischen Transmissionswärmeverlust (HT).
S. hierzu EnEV 2009, Anlage 1, Anforderungen an Wohngebäude:
Dem Energieausweis auf Basis des Energiebedarfs sind verschiedene Empfehlungen zur Modernisierung anhängig. Diese sind jedoch nicht zwingend durchzuführen, sondern dienen lediglich der Information. Zudem werden die Einsparungen im End- als auch Primärenergiebedarf berechnet.
Die Empfehlungen und die Berechnung der energetischen Einsparungen sind folgendermaßen gestaltet: Die Empfehlungen zur Modernisierung sind nicht verpflichtend sondern dienen nur der Information.
Kritik Auch der Endenergiebedarf entspricht nicht zwangsläufig dem tatsächlichen Energiebedarf. Da der Wert unter der Annahme einer standardisierten Nutzung ermittelt wird, kann er maximal für eine grobe Einschätzung des Energiebedarfs und letztendlich der Kosten genutzt werden. Für einen Vergleich von Wohnimmobilien in Bezug auf den Energiebedarf erscheint der bedarfsorientierte Energieausweis jedoch besser geeignet als die verbrauchsorientierte Version. Anlagen Interne Links Immobilien - Wertermittlung - Discounted Cashflow Verfahren Steuern - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Altersvorsorge - Versorgungslücken-Rechner
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| Zuletzt aktualisiert am Sonntag, 06. Februar 2011 um 21:38 Uhr |









