Die Abwicklung des Kaufs einer Immobilie enthält folgende Schritte:
- Einigung mit dem Verkäufer bezüglich des Kaufs und Kaufpreises
- Kontaktaufnahme mit einem Notar und Übermittlung der kaufrelevanten Daten
- persönliche Daten und Anschrift des Käufers
- persönliche Daten und Anschrift des Verkäufers
- Kaufpreis
- Klärung vertraglicher Modalitäten
- Zeitpunkt des Eigentumübergangs
- Beantragung einer Auflassungsvormerkung
- Vertragsanfertigung seitens des Notars und Meldung beim zuständigen Amtsgericht
- Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch durch das Amtsgericht
- Termin zur Vertragsunterzeichung des Käufers
- Termin zu Vertragsunterzeichnung des Verkäufers (Fremdnotar)
- Überweisung des Kaufpreises
- Bestätigung des Verkäufers, dass der Kaufpreis überwiesen worden ist
- Eintragung des Käufers in das Grundbuch durch das Amtsgericht
- Evtl. Anzeige bei der zuständigen Hausverwaltung, dass das Eigentum übergeganen ist
weiter
|
|
Zuletzt aktualisiert am Sonntag, 06. Februar 2011 um 21:40 Uhr |