| Steuern |
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Die verschiedenen Einkommensarten gestalten sich nach dem EstG wie folgt:
Überschusseinkünfte aus
Gewinneinkünfte aus
* Löhne und Gehälter werden bereits bei der Auszahlung durch die Lohnsteuer belastet. Die Lohnsteuer ist eine spezielle Form der Einkommenssteuer. Das zu versteuernde Einkommen berechnet sich folgendermaßen:
Summe der Einkünfte - Werbungskosten - abzuziehende Beträge (Altersentlastungsbeitrag) = Gesamtbetrag der Einkünfte - Sonderausgaben - außergewöhnliche Belastungen - Verlustabzug (Verluste aus Vorperioden) = Einkommen - bestimmte Freibeträge (Kinderfreibetrag) = zu versteuerndes Einkommen
Die zu zahlende Steuerlast berechnet sich folgendermaßen: Berechnung der Steuerlast aus dem zu versteuernden Einkommen - bereits gezahlte Steuern (z.B. Lohnsteuer , Solidaritätsbeitrag und evtl. Kirchensteuer) = zu bezahlende Steuerlast Überschüssiges Einkommen kann durch Investitionen in Immobilien (Kreditzinsen) und steuerlich günstige Anlageformen (z.B. Altersvorsorge) aus steuerlicher Sicht "verbraucht" werden. Aber auch ohne das entsprechende Einkommen, können durch die Absetzung von Werbungskosten Steuern eingespart werden. |
| Zuletzt aktualisiert am Sonntag, 06. Februar 2011 um 21:44 Uhr |


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