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JustitiaIn der Rubrik Steuern wird die Berechnung der Einkommensteuer erklärt.

 

  • Hierzu gehören die steuerlichen Belastungen der einzelnen Einkunftsarten, aber auch die Möglichkeiten der Steuerersparnis durch zum Beispiel Zinsbelastungen, Werbungskosten oder eine private Altersvorsorge (Vorsorgeaufwendungen).
  • Aus der vorzeitigen Berechnung der Steuerlast aus den verschiedenen Einkommensarten, ergibt sich die Möglichkeit einer steuerlichen Optimierung des Vermögens und damit eine Verringerung der steuerlichen Belastung.
  • So kann zum Beispiel das Einkommen aus Vermietung und Verpachtung durch die Aufnahme eines Kredits bzw. durch die einhergehende jährliche Zinszahlung gemindert werden.

Die verschiedenen Einkommensarten gestalten sich nach dem EstG wie folgt:

 

Überschusseinkünfte aus

Gewinneinkünfte aus

  • Land- und Forstwirtschaft (Obstanbau, Teichwirtschaft usw.)
  • Gewerbebetrieb (gewerbliche Unternehmen, Gewinnanteil OHG usw.)
  • selbständiger Arbeit (Ärzte, Rechtsanwälte usw.)

 

* Löhne und Gehälter werden bereits bei der Auszahlung durch die Lohnsteuer belastet. Die Lohnsteuer ist eine spezielle Form der Einkommenssteuer. 
** Zinsen, Dividenden und Spekulationsgewinne aus dem Handel mit Wertpapieren werden mit der Abgeltungssteuer belastet, die von den Kreditinstituten direkt einbehalten wird.


Das zu versteuernde Einkommen berechnet sich folgendermaßen:

 

Summe der Einkünfte

- Werbungskosten

- abzuziehende Beträge (Altersentlastungsbeitrag)

= Gesamtbetrag der Einkünfte

- Sonderausgaben

- außergewöhnliche Belastungen

- Verlustabzug (Verluste aus Vorperioden)

= Einkommen

- bestimmte Freibeträge (Kinderfreibetrag)

= zu versteuerndes Einkommen

 

Die zu zahlende Steuerlast berechnet sich folgendermaßen:

Berechnung der Steuerlast aus dem zu versteuernden Einkommen

- bereits gezahlte Steuern (z.B. Lohnsteuer , Solidaritätsbeitrag und evtl. Kirchensteuer)

= zu bezahlende Steuerlast


Überschüssiges Einkommen kann durch Investitionen in Immobilien (Kreditzinsen) und steuerlich günstige Anlageformen (z.B. Altersvorsorge) aus steuerlicher Sicht "verbraucht" werden. Aber auch ohne das entsprechende Einkommen, können durch die Absetzung von Werbungskosten Steuern eingespart werden.


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Zuletzt aktualisiert am Sonntag, 06. Februar 2011 um 21:44 Uhr
 
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