| Einkünfte aus Kapitalvermögen |
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Seit dem 01.01.2009 gibt es die Abgeltungssteuer. Diese besagt, dass alle Zinseinnahmen, Spekulationsgewinne aus dem Handel mit Wertpapieren und Dividendenzahlungen einem Steuersatz von zunächst 25% unterliegen. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5% plus eine eventuell anfallende Kirchensteuer in Höhe von 8 bzw. 9% (abhängig vom Bundesland, in dem der Wohnsitz registriert ist). Effektiv beläuft sich die Abgeltungssteuer demnach auf mindestens: Abgeltungssteuer = 25% + 25% * 5,5% Bei einer Kirchensteuer in Höhe von z.B. 8% beläuft sich die Abgeltungssteuer auf: Abgeltungssteuer = 25% + 25% * 5,5% + 25% * 8%
Sollte der persönliche Steuersatz unterhalb von 25% liegen, wird die zu viel gezahlte Abgelstungssteuer im Rahmen der Einkommensteuer erstattet. In diesem Fall wird der persönliche Steuersatz durch die Einnahmen aus Kapitalvermögen entsprechend der Steuerprogression beeinflusst und nach oben gestuft. Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen
Die hier berechneten Einkünfte aus Kapitalvermögen beschränken sich vorerst auf Einkünfte aus Zinseinnahmen und Dividendenzahlungen. Weitere Einkünfte aus Kapitalvermögen entstehen meist durch eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, an einer Personengesellschaft, oder durch diverse andere finanzielle Beziehungen. Die Definition aller Varianten der Einkünfte aus Kapitalvermögen ist in §20 EstG niedergeschrieben. Zinsen, die z.B. auf Tagesgeld-, Bauspar-, Girokonten usw. gutgeschrieben werden, unterliegen einer Kapitalertragsteuer in Höhe von 30% zzgl. Solidaritätszuschlag. Die Steuer wird, sollte kein Freistellungsauftrag oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung vorliegen, direkt vom entsprechenden Kreditinstitut einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.
Wenn die Zinsen auf einem Tagesgeldkonto sich z.B. auf 130€ belaufen, behält das Kreditinstitut folgenden Betrag zurück: Kapitalertragsteuer = (Zinsen * 30%) + (Zinsen * 30%) * 5,5% <=> Kapitalertragsteuer = (130€ * 30%) + (130€ * 30%) * 5,5% <=> Kapitalertragsteuer = 39€ + 39€ * 5,5% <=> Kapitalertragsteuer = 39€ + 2,145€ = 41,145€ » 41,14€ Die gutgeschriebenen Zinsen belaufen sich in diesem Fall auf 130€ - 41,14€ = 88,68€.
Die Kapitalertragsteuer bei auszuschüttenden Dividenden aus Aktien beträgt 20%. Da die Gewinne des Unternehmens jedoch durch die Körperschaftsteuer belastet sind, wird die Kapitalertragsteuer nur für die Hälfte der Dividende berechnet (Halbeinkünfteverfahren). Die Versteuerung von nur der Hälfte der Dividende geschieht allerdings erst bei der Ermittlung der Einkommensteuerlast. Das entsprechende Kreditinstitut wird zuerst die Kapitalertragsteuer auf die volle Dividende einbehalten. Wenn die auszuschüttenden Dividenden z.B. 80€ betragen, behält das entsprechende Kreditinstitut folgenden Betrag zurück: Berechnungsgrundlage = 80€ Kapitalertragsteuer = (80€ * 20%) + (80€ * 20%) * 5,5% <=> Kapitalertragsteuer = 16€ + 16€ * 5,5% <=> Kapitalertragsteuer = 16€ + 0,88€ = 16,88€ Die ausgeschüttete Dividende beläuft sich in diesem Fall auf 80€ - 16,88€ = 63,12€.
Bis zu einer gewissen Grenze, kann die Einbehaltung der Kapitalertragsteuer vermieden werden. Durch das Einreichen einer Nichtveranlagungsbescheinigung, beglaubigt man, dass die im entsprechenden Jahr erzielten Einkünfte zu gering sind, als dass eine Einkommensteuer überhaupt erhoben wird. Die Nichtveranlagungsbescheinigung macht dann Sinn, wenn die Zinseinnahmen zwar den Sparerfreibetrag übersteigen (750€), aber alle anderen Einkünfte so gering sind, dass in Summe die Einkünfte 7.664€ (Grundfreibetrag) nicht übersteigen. Für Einnahmen aus Kapitalvermögen, gibt es den so genannten Sparerfreibetrag in Höhe von 750€. Dieser Betrag kann über Freistellungsaufträge auf verschiedene Kreditinstitute und Konten aufgeteilt werden. Liegt ein solcher Auftrag dem Kreditinstitut vor, wird bis zur Höhe des im Auftrag genannten Freibetrages keine Kapitalertragsteuer erhoben. Fallen z.B. 850€ Zinsen an und ist ein Freistellungsauftrag über 500€ gestellt, behält das Kreditinstitut die Kapitalertragsteuer für nur 850€ - 500€ = 350€ ein. Bei einer Dividende von z.B. 100€ und einem Freistellungsauftrag von 20€, behält das Kreditinstitut die Kapitalertragsteuer für nur 100€ - 20€ = 80€ ein. Die Einkünfte aus Kapitalvermögen werden bei der Ermittlung des letztendlich zu versteuernden Einkommens in voller Höhe (Bruttobetrag) dem Einkommen hinzugerechnet. Sollte sich eine zu zahlende Steuerlast ergeben, wird dann die Kapitalertragsteuer als Vorauszahlung von der Steuerlast wieder abgezogen. Sollten die Einkünfte 7.664€ nicht übersteigen, wird die Steuer wieder erstattet. Die Kirchensteuer für Dividenden berücksichtigt allerdings nicht das Halbeinkünfteverfahren. Sollten Dividenden vorliegen, wird ein zweites, fiktives zu versteuerndes Einkommen berechnet. Die daraus resultierende Einkommenssteuer dient als Grundlage für 8 bzw. 9% Kirchensteuer. |
| Zuletzt aktualisiert am Sonntag, 06. Februar 2011 um 21:45 Uhr |



Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen