| Sonstige Einkünfte |
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Zu den Sonstigen Einkünften zählen unter anderem:
Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften
Interne Links Steuern - Einkünfte aus Kapitalvermögen Steuern - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Trading Tools - Anlegerpsychologie Besteuerung Sonstiger Einkünfte bis zum 31.12.2008 Die hier behandelten Sonstigen Einkünfte beschränken sich vorerst auf Spekulationsgewinne von Aktien und Immobilien (private Veräußerungsgeschäfte). Bei Immobilien wird ein evtl. entstandener Gewinn (Verkaufserlös - Kaufkosten = Gewinn) nur dann versteuert, wenn die Immobilie nicht länger als 10 Jahre gehalten wurde. Findet der Verkauf 10 Jahre und später nach dem Kauf statt, liegt steuerrechtlich kein Spekulationsgewinn vor und der Gewinn ist steuerfrei. Bei Aktien liegt ein Spekulationsgewinn dann vor, wenn dieselbe nicht noch vor dem 01.01.2008 gekauft und länger als ein Jahr gehalten wurde. Die Ermittlung des Gewinns bezieht "Kaufnebenkosten" mit ein. Bei Immobilien sind dies neben dem Kauf- und Verkaufspreis auch Notargebühren, Grunderwerbsteuer usw. Das Gleiche gilt für die Provision, Maklercourtage usw. bei Aktien. In diesem speziellen Fall werden die Kosten nach dem "Fifo-Prinzip" ermittelt. Das bedeutet, dass diese Aktien eines Unternehmens, die zuerst gekauft werden, auch diese sind, die als erstes wieder abgestoßen werden. Die Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften (Spekulationsgewinne durch den Verkauf von z.B. Aktien und Immobilien) sind steuerfrei, solange sie den Betrag von 512€ p.a. nicht übersteigen. Wird der Betrag in einem Jahr überschritten, muss der gesamte Gewinn versteuert werden. Für eine Beispielrechnung wird die Ermittlung des Spekulationsgewinns für den Kauf und Verkauf der gleichen Aktie, eines Dax-notierten Unternehmens, über eine Filialbank ermittelt (vgl. Anlageformen/Wertpapiere/Depot).
Kauf Um später feststellen zu können, in welcher Reihenfolge die Aktien gekauft worden sind, wird das Datum einer jeden Transaktion notiert. Nettokaufpreis = Stückzahl * Kaufkurs Der Nettokaufpreis wiederum bildet die Grundlage für die Berechnung der Provision (erhoben durch das ausführende Kreditinstitut, hier 1%) sowie der Maklercourtage (bei Dax-Werten 0,04%). Provision = Nettokaufpreis * Provisionssatz Maklercourtage = Nettokaufpreis * Courtagesatz Bei manchen Filialbanken fällt ein Börsenentgeld an. In diesem Beispiel sind dies 2€ pro Transaktion. Aus der Summe aller Kosten ergibt sich der Bruttokaufpreis für das Aktienpaket. Bruttokaufpreis = Nettokaufpreis + Provision + Maklercourtage + Börsenentgeld Der Bruttokaufpreis pro Stück ergibt sich aus der Division des Bruttokaufpreises durch die Anzahl der bei der Transaktion gekauften Aktien. Er gibt Auskunft über den tatsächlich bezahlten Preis pro Aktie (inkl. Kosten). Bruttokaufpreis pro Stück = Bruttokaufpreis / Stück Für die Kalkulation der Rendite pro Stück fehlen an dieser Stelle die Fixkosten (Depotkosten p.a. und die Kosten für die jährliche Steuerbescheinigung). Diese werden steuerlich gesehen, wie später noch erklärt, vom ermittelten Spekulationsgewinn als Ganzes abgezogen. Verkauf Beim Verkauf von Aktien kehrt sich die Bezeichnung von Brutto und Netto um. Die Multiplikation von Stückzahl und Verkaufskurs bildet zuerst den Bruttoverkaufspreis. Bruttoverkaufspreis = Stückzahl * Verkaufskurs Die Berechnung der Provision sowie der Maklercourtage ergibt sich wie beim Kauf von Aktien, dieses mal jedoch mit dem Bruttoverkaufspreis als Berechnungsgrundlage. Provision = Bruttoverkaufspreis * Provisionssatz Maklercourtage = Bruttoverkaufspreis * Courtagesatz Wie schon beim Kauf, fällt auch bei dieser Transaktion in der Beispielrechnung ein Börsenentgeld von 2€ an. Vom durch den Verkauf zu erhaltenen Geldbetrag (Bruttoverkaufspreis) werden nun alle durch die Transaktion anfallenden Kosten abgezogen. Hierdurch ergibt sich der Nettoverkaufspreis. Dieser Geldbetrag wird tatsächlich überwiesen. Nettoverkaufspreis = Bruttoverkaufspreis - Provision - Maklercourtage - Börsenentgeld Aus der Division des tatsächlich überwiesenen Geldbetrages (Nettoverkaufspreis) durch die Anzahl der verkauften Aktien ergibt sich der tatsächliche Verkaufspreis pro Stück. Nettoverkaufspreis pro Stück = Nettoverkaufspreis / Stück Spekulationsgewinnermittlung (Fifo-Prinzip) Laut der Beispielrechnung sind am 27.10.2007 50 Stück der Aktie wieder verkauft worden. Nach dem Fifo-Prinzip (First in First out) bedeutet dies, dass diese Aktien eines Unternehmens, die zuerst gekauft worden sind, nun auch diese sind, die zuerst wieder verkauft werden. Laut der Aufstellung der Kaufdaten, wären das diese Aktien, die am 03.04.2007 gekauft worden sind. Hierbei handelt es sich jedoch nur um 42 Stück. Daher werden die fehlenden 50 - 42 = 8 Stück aus der zweiten Tranche, die am 16.05.2007 gekauft wurden, berechnet. Da für die Ermittlung des Spekulationsgewinns aus steuerlicher Sicht die Kauf- und Verkaufskosten mit berücksichtig werden, ergibt sich die Ermittlung des Gewinns aus den Kursen, in die die Kosten bereits eingerechnet worden sind. Das wiederum sind der Bruttokaufpreis pro Stück der eingekauften und der Nettoverkaufspreis pro Stück der verkauften Aktien (laut Beispielrechnung). Die Ermittlung des Spekulationsgewinns für die ersten 42 Aktien ergibt sich demnach durch die Differenz zwischen dem effektiven Verkaufs- und Einkaufskurs pro Stück, multipliziert mit der Stückzahl. Spekulationsgewinn 1. Tranche = (Nettoverkaufspreis pro Stück - Bruttoeinkaufpreis pro Stück) * Stückzahl Der Spekulationsgewinn der fehlenden 8 Aktien wird aus der 2. Tranche berechnet. Spekulationsgewinn 2. Tranche = (30,51€ - 26,00€) * 8 Der Spekulationsgewinn für den Verkauf von 50 Aktien am 27.10.2007 ergibt sich aus der Addition der Spekulationsgewinne. Spekulationsgewinn (27.10.2007) = Spekulationsgewinn 1. Tranche + Spek.-Gewinn 2. Tranche Die Ermittlung des Spekulationsgewinns vom 02.11.2007 ergibt sich auf die Gleiche Art und Weise. Allerdings kann die Berechnung der Aktien aus der zweiten Tranche nur noch mit 30 - 8 = 22 Stück erfolgen. Der Spekulationsgewinn (Brutto) ergibt sich aus der Summe der einzelnen festgestellten Gewinne der Verkäufe. Spekulationsgewinn (Brutto) = Spekulationsgewinn (27.10.2007) + Spekulationsgewinn (02.11.2007) Die Fixkosten des Aktienhandels (Depotkosten und Jahressteuerbescheinigung) werden steuerlich ebenfalls berücksichtig und vom Spekulationsgewinn (Brutto) abgezogen. Hieraus ergibt sich der Spekulationsgewinn (Netto) und damit das tatsächlich zu versteuernde Einkommen. Spekulationsgewinn (Netto) = Spekulationsgewinn (Brutto) - Fixkosten zu versteuerndes Einkommen = Spek.-Gewinn (Netto) = 352,12€ Wenn ansonsten keine Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften erzielt worden sind, liegt der Gewinn hier unterhalb von 512€ und ist somit einkommensteuerfrei. |
| Zuletzt aktualisiert am Sonntag, 06. Februar 2011 um 21:46 Uhr |



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