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Wertpapiere werden meist in Depots aufbewahrt bzw. gutgeschrieben. Über das Depot wird zudem der Kauf und Verkauf von Wertpapieren in Auftrag gegeben und abgewickelt. Für diese Dienstleistung, die von einer Vielzahl von Banken angeboten wird, fallen Kosten an. Die Kosten für den Erwerb von Wertpapieren werden hier am Beispiel des Kaufs und Verkaufs von Aktien dargestellt.
Die anfallenden Kosten für den Erwerb und Verkauf von Aktien bestehen aus Kosten für:
Die Kosten für den Kauf von z.B. 10 Aktien eines Dax notierten Unternehmens zum Kurs von 100 € per Parkettbörse (z.B. der Börsenplatz in Frankfurt) belaufen sich beispielsweise auf:
In Summe werden für die Transaktion folglich 1.000 € + 10 € + 0,40 € + 2 € = 1.012,40 € in Rechnung gestellt. Die gleichen Kosten fallen auch für den Verkauf an. Hinzu kommen die jährlich anfallenden Fix-Kosten für das Depot (ca. 20 €) sowie für die Jahressteuerbescheinigung (ca. 15 €). Die Maklercourtage fällt nur an der Parkettbörse an und beträgt 0,04% vom Ordervolumen für Dax notierte Unternehmen und 0,08% für alle anderen. Die Maklercourtage fällt unabhängig des ausführenden Kreditinstituts an. Die anfallenden Kosten für das Depot, die Provisionskosten und die Jahressteuerbescheinigung sind allerdings nicht bei allen Banken gleich. Bei Filialbanken fallen in aller Regel höhere Kosten an als bei Direktbanken (Internetbanken). Die Kostendifferenz resultiert aus den Kosten für die Filialen und die Beratung, die zum Depot einer Filialbank "mitgeliefert" werden. Möchte man sich also nicht intensiv mit Aktien auseinandersetzen aber trotzdem investieren wollen, bietet sich die Abwicklung über eine Filialbank an.
Im Beispiel sollen die Konditionen dreier Banken für den Aktienhandel verglichen werden. Darunter eine Filialbank und zwei Direktbanken. Entsprechend den angebotenen Konditionen werden die Kosten für ein Ordervolumen von bis zu 10.000 € für im Dax notierte (deutsche) Unternehmen mit einer Handelsintensität von 10 Transaktionen pro Jahr und einer Abwicklung über eine Parkettbörse berechnet.
Hierzu die unterschiedlichen Konditionen: Der erste Unterschied ist, dass bei den Direktbanken im Beispiel keine jährlichen Kosten für das Depot anfallen. Inwieweit diese Kosten bei der Filialbank den Aktienhandel verteuern ist abhängig der Anzahl der pro Jahr anfallenden Transaktionen bzw. Order oder Handel. Bei zum Beispiel zehn Transaktionen im Jahr würden hier anteilig bei 20 € Depotkosten und 10 Transaktionen p.a. 20 € / 10 = 2 € Depotkosten pro Transaktion anfallen (im weiteren Vergleich der Konditionen der einzelnen Banken werden 10 Transaktionen pro Jahr zugrunde gelegt). Das Gleiche gilt für die Kosten der Jahressteuerbescheinigung der Direktbank2. Auch hier fallen für die Berechnung von 10 Transaktionen 15 € / 10 = 1,50 € zusätzliche Kosten pro Transaktion an.
Ein weiterer Unterschied der anfallenden Kosten ist die Provision. Diese wird in Prozent vom Ordervolumen berechnet. Provision = Ordervolumen * Provisionssatz Provision = 1.000 € * 1% = 10 €
Bei zwei der drei Banken gibt es Mindestpreise, die mindestens berechnet werden, sollte die prozentuale Provision darunter liegen. Das Ordervolumen, bei dem diese Schwelle durchbrochen wird, beträgt für die Filialbank: Provision = Ordervolumen * Provisionssatz ll Umformung Ordervolumen = (Mindest-)Provision / Provisionssatz
Entsprechend wird diese Schwelle bei der Direktbank1 für folgendes Ordervolumen durchbrochen: Ordervolumen = 9,90 € / 0,25% = 3.960 €
Entsprechendes gilt für die Direktbank2: Ordervolumen = 3,99 € / 0,1% = 3.990 €
Liegen die Ordervolumen unterhalb der berechneten Schwellen, werden anteilig höhere Provisionen bezahlt als angegeben. Es ist also sinnvoll, die Ordervolumen über dieser Schwelle zu halten um unnötige Kosten zu vermeiden.
Die Maklercourtage (in diesem Fall für ein im Dax notiertes Unternehmen =0,04%) ist für alle Kreditinstitute gleich. Diese fällt für den Computerhandel XETRA allerdings nicht an. Das Börsenentgeld wird bei der Filialbank mit 2 € pro Transaktion ausgewiesen. Bei den anderen Banken wird dieses in den Kosten (z.B. Provision) bereits eingerechnet sein.
Die folgende Graphik zeigt die unterschiedlichen Transaktionskosten der Banken abhängig des Ordervolumens. Die Kosten wurden für folgendes Szenario berechnet:
Die Kosten für Transaktionen sollten möglichst gering gehalten werden. Ein limitierender Faktor für ein minimales Ordervolumen bietet der prozentuale Anteil der Kosten am Ordervolumen. Eine entsprechende Vorgabe könnte zum Beispiel sein, dass die Kosten maximal 1% des Ordervolumens betragen sollen. Die folgende Graphik zeigt den Verlauf des Kostenanteils der Banken laut Beispiel im Bereich der Ordervolumen von 400 - 2.000 €:
Wie man sehen kann, werden die anteiligen Kosten pro Transaktion mit zunehmenden Ordervolumen immer geringer. Sie nähern sich dem Provisionssatz der jeweiligen Bank an. Bei der Filialbank wird ein Transaktionskostenanteil von 1% nie erreicht werden, da zu der Provision von 1% noch 2 € Börsenentgeld hinzu kommen. Die Bedingung von maximal 1% Kosten vom Ordervolumen kann in diesem Fall also nicht erfüllt werden.
Anders verhält es sich jedoch bei den Direktbanken. Hier liegen die Provisionssätze bei 0,25% und 0,1%. Mit zunehmendem Ordervolumen kann die Bedingung sogar weit unterschritten werden und ist wahrscheinlich eher durch das zur Verfügung stehende Kapital begrenzt.
Nun soll das Ordervolumen berechnet werden, ab dem die Bedingung (1% Kosten) erfüllt ist. Die Berechnung der Kosten selbst gestaltet sich wie folgt:
Transaktionskosten = Provision * Ordervolumen + Maklercourtage * Ordervolumen + anteilige Fixkosten (Aktiendepot, Börsenentgeld und Jahressteuerbescheinigung)
Die anteiligen Kosten berechnen sich wie folgt:
Anteilige Kosten = Transaktionskosten / Ordervolumen = 0,01 = 1%
Die Berechnung für die Direktbank1 gestaltet sich demnach wie folgt: Anteilige Kosten = (0,25% * OV + 0,04% * OV + 0 €) / OV (OV = Ordervolumen)
Aufgrund der Tatsache, dass bei der Direktbank1 keine Fixkosten anfallen, entsprechen die Transaktionskosten den anteiligen Kosten von Provision und Maklercourtage. Dem steht jedoch gegenüber, dass bis zu einem Ordervolumen von 3.960 € eine Mindestprovision von 9,90 € zu zahlen ist. Im Folgenden wird nun die gleiche Rechnung mit der Mindestprovision durchgeführt: Anteilige Kosten = (9,90 € + 0,04% * OV) / OV
Die Anteiligen Kosten sollen 1% sein: 1% = 9,90 € / OV + 0,04% ll -0,04%
Das Ordervolumen, ab dem die Anteiligen Kosten 1% sind, hat einen Betrag von 1031,25 €. Jedes höhere Ordervolumen hat anteilig geringere Kosten, mindestens jedoch 0,29% vom Ordervolumen.
Die Direktbank2 hat eine Mindestprovision in Höhe von 3,99 €. Die Kosten für die Jahressteuerbescheinigung wird bei geschätzten 10 Transaktionen pro Jahr mit 1,50 € pro Transaktion verrechnet. Das Ordervolumen ab dem die anteiligen Kosten vom Ordervolumen 1% betragen berechnet sich wie folgt: 1% = (0,1% * OV + 0,04% * OV + 3,99 € + 1,50 €) / OV
Das Ordervolumen, ab dem die Anteiligen Kosten 1% sind, hat einen Betrag von 638,37 €. Jedes höhere Ordervolumen hat anteilig geringere Kosten, und nähert sich den Kosten von 0,1% vom Ordervolumen an.
Wie man der Berechnung der Kosten für verschiedene Depots sehen kann, fallen durchaus unterschiedliche Kosten pro Transaktion an. Die Konditionen für zum Beispiel Anleihen usw. sind eventuell noch einmal gesondert ausgewiesen. Die reinen Kosten sollten aber nicht das ausschlaggebende Merkmal für die Wahl des Anbieters eines Depots sein. Insbesondere die Beratung, die in einer Filialbank geboten wird, mag für diejenigen, die sich nicht intensiv mit dem Wertpapierhandel auseinandersetzen möchten, hilfreich sein. Ein weiteres Merkmal kann die Verknüpfung mit einem Tagesgeldkonto sein, das als Verrechnungskonto dienen kann. Es ist natürlich von hohem praktischem Wert, wenn von dem Konto aus, auf dem Kapital angespart wird, auf Wunsch auch Wertpapiere gekauft werden können. Hierdurch spart man sich unnötige Überweisungen. Eine Aufstellung einer vielleicht vollständigen Liste aller Depots mit den entsprechenden Konditionen finden Sie bei der FMH-Finanzberatung. FMH erhält laut eigener Aussage keine Vermittlungsprovision und ist damit unabhängig. |
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| Zuletzt aktualisiert am Sonntag, 06. Februar 2011 um 21:32 Uhr |


